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eine besonders gefährliche Einrichtung.

Nach mehr als vier Monaten hat das Landgericht Hamburg die schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils zur Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt. Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.

Ist schon sehr gefährlich, wenn man Leuten einen Platz gibt, wo sie vom Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch machen können. Das führt ja quasi unweigerlich zu Straftaten.

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