Quellanker

Ich lese ja seit einiger Zeit gern Urteile vom BGH oder BVerfG. Heute über heise:

Der Name des Softwareprodukts war innerhalb der Meldung als Quellanker eines Hyperlinks ausgestaltet, dessen Zielanker auf die Portalseite des Internetauftritts der Herstellerin führte. Die Portalseite der Herstellerin eröffnet den Zugang zu einer Unterseite, von der aus das Softwareprodukt im Wege so genannten Herunterladens bezogen werden kann.

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